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Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen zur Ankündigung von CDU und FDP, die aktuelle Regelung zur Frauenförderung verfassungsgerichtlich prüfen zu lassen.

Schnell Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamten

06. April 2017

„Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen begrüßt jeden Schritt, der schnell für eine Rechtssicherheit sorgt“, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. „Die aktuelle Situation der Rechtsunsicherheit ist für die Beamtinnen und Beamten extrem frustrierend, da wir in einigen Bereichen faktisch einen Beförderungsstopp haben und weder Frauen noch Männer befördert werden.“

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen begrüßt jeden Schritt, der schnell für eine Rechtssicherheit sorgt“, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. „Die aktuelle Situation der Rechtsunsicherheit ist für die Beamtinnen und Beamten extrem frustrierend, da wir in einigen Bereichen faktisch einen  Beförderungsstopp haben und weder Frauen noch Männer befördert werden.“

Zwar werde aktuell daran gearbeitet, dieses Problem in den besonders stark betroffenen Bereichen zu beseitigen. Diese „Hilfsmaßnahmen“ sind jedoch mit einem „Zeitzündereffekt“ versehen, da sie nicht die Wurzel des Problems beseitigen, sondern lediglich die Symptome lindern. Denn durch den geplanten Beförderungsschub fällt zwar vielfach die Grundlage der aktuellen Klage weg, langfristig hilft das aber nicht, da immer wieder neue Klagen eingereicht werden, spätestens nach der nächsten regelmäßigen Beförderungsrunde.

Entsprechend führt kein Weg an einer Klärung durch den Verfassungsgerichtshof NRW (VGH NRW) vorbei. Diesen Schritt hatte zwar auch die Landesregierung angekündigt, seither sind jedoch mehr als sechs Wochen ins Land gezogen, ohne dass dieser Ankündigung Taten gefolgt sind. Entsprechend begrüßen wir die Pläne der Opposition, nun ihrerseits die Norm vom VGH NRW prüfen zu lassen. Zumal in dem von der Opposition angestrebten Normenkontrollverfahren alle Parteien zu Wort kommen werden, während das von der Landesregierung angestrebte Normbestätigungsverfahren zwar eine Beteiligung der Opposition möglich macht, jedoch nicht verpflichtend ist.

Losgelöst von der rechtlichen Klärung muss nach Ansicht des DBB NRW für wirkliche Frauenförderung aber schon bei der Beurteilung angesetzt werden, da Frauen oft trotz guter Leistungen schlechtere Beurteilungen erhalten und sich daraus entsprechende Beförderungsnachteile ergeben.  Entsprechend muss das Beurteilungsverfahren überarbeitet und geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Nur so lässt sich eine gleiche Beurteilungsbasis für Frauen und Männer sowie auch für Voll- und Teilzeitbeschäftigte schaffen. Flankierend muss eine umfassende Schulung der beurteilenden Führungskräfte stattfinden, um eine Sensibilisierung für dieses Thema zu erreichen. Nicht zuletzt kann Frauenförderung auch nur dann funktionieren, wenn die Arbeitsbedingungen insgesamt familienfreundlicher ausgestaltet werden. „Es muss für Frauen wie auch für Männer möglich sein, Familie und Beruf miteinander zu verbinden, ohne dass dabei die Karriere auf der Strecke bleibt“, so der DBB NRW Vorsitzende.  

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