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Bürgergeld plus 25,4 Prozent*, Tarifeinkommen plus 2,8 Prozent**

Sozialleistungen steigen schneller als Löhne und Gehälter

14. November 2023

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen zur Einkommensrunde 2023 zwischen den Gewerkschaften ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat sich die Stimmungslage der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst NRW deutlich verschlechtert.

Roland Staude, 1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes in Nordrhein-Westfalen (DBB NRW), sieht darin die Gefahr eines verstärkten Attraktivitätsverlustes: „Gerade für die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen wird das Bürgergeld zunehmend interessanter, da inzwischen selbst der finanzielle Abstand zum Tarifeinkommen durch wegfallende Fahrtkosten zum und vom Arbeitsplatz, weniger Stress durch Arbeitsverdichtung oder Schichtdienste sowie durch Vermeidung akuter Bedrohungssituationen und Gewalterfahrungen mehr als ausgeglichen wird.“, so Staude heute auf einer Protestdemonstration der Deutschen Justizgewerkschaft (DJG) vor dem Düsseldorfer Justizministerium.

Sendungen des ZDF („heute journal“) und des WDR („Westpol“) hatten in den letzten Wochen ausführlich über diese Problematik, an Beispielen eines Strafvollzugsbeamten, Finanzbeamten und Berufsschullehrers in NRW, berichtet. Laut DBB NRW haben viele Beschäftigte inzwischen das Gefühl, von der wirtschaftlichen und einkommensspezifischen Entwicklung abgekoppelt worden zu sein. Die Gewerkschaften fordern daher eine Einkommenssteigerung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro.

Da die Angleichung ihrer Einkommenssituation bisher nicht erfolgte und von der TdL bisher kein Angebot vorgelegt wurde, werden alle Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen dadurch in wirtschaftlicher Hinsicht weiter zurückgesetzt, was, insbesondere auch in Bezug zum verfassungsrechtlich erforderlichen Abstandsgebot sowie der amtsangemessenen Alimentierung im Hinblick auf die Beamtenschaft, für den Dienstherren dringenden Handlungsbedarf erwachsen lässt. Roland Staude, 1. Vorsitzende des DBB NRW: „Fehlende Anpassungen der Einkommensbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen konterkarieren jede Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst des Landes.“

Laut statistischem Bundesamt lag die Inflationsrate im Sommer, gemessen am Verbraucherpreisindex, im Vergleich zum Jahr 2020 bei 16,1 Prozent. Dabei sind die Nahrungsmittelpreise zwischen Juli 2021 und Juli 2023 um 27,2 Prozent gestiegen, eine Steigerung, welche die allgemeine Inflation noch deutlich übertrifft. Insbesondere bei den Erzeugerpreisen für Energie waren diese trotz zuletzt sinkender Tendenz im Januar 2023 um 32,9 Prozent höher als im Januar 2022, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Am deutlichsten fiel die Preissteigerung in diesem Zeitraum bei Erdgas in der Verteilung aus: Im Januar 2023 kostete dieses 50,7 Prozent mehr als im Januar 2022, dem Monat vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Der Preisanstieg bei Strom betrug 27,3 Prozent. Mineralölprodukte wie Heizöl oder Kraftstoffe waren im Januar 2023, trotz zuletzt deutlich gesunkener Preise, 12,6 Prozent teurer als im Januar 2022. Hierauf hat die Politik mit der zweifachen Erhöhung des sogenannten existenzsichernden Bürgergeldes um 25,4 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 reagiert. Trotz gegenwärtig leicht sinkender Inflation bleiben die Lebenshaltungskosten hoch, Löhne und Gehälter in den Ländern jedoch unverändert, was zu substanziellen Reallohnverlusten für alle Landesbediensteten führt. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen wurden dagegen bereits Ende April 2023 Erhöhungen der Löhne und Gehälter von durchschnittlich 11,5 Prozent vereinbart.

* Der Hartz-IV-Regelsatz zur Unterhaltssicherung betrug für Alleinstehende am 31.12.2022 genau 449 Euro, wurde zum 1.1.2023 mit der Einführung des Bürgergeldes auf 502 Euro erhöht und erneut zum 1.1.2024 auf 563 Euro angehoben, hinzu kommen die Kostenübernahme steigender Mieten, kriegs- und inflationsgetriebener Heiz- und Energiekosten sowie weitere soziale Ermäßigungen.

** Zum 1.12.2022 betrug die Tarifsteigerung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder 2,8 Prozent. Seitdem erfolgte trotz galoppierender Inflation keine Anpassung, keine Zahlung einer Inflationsausgleichspauschale, kein Tarif-Angebot der Arbeitgeberseite.

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