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Übertragung des Tarifergebnisses: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung?

23. Dezember 2021

Die Tarifeinigung vom 29.11. sieht im Wesentlichen eine Corona-Sonderzahlung (steuer-und abgabenfrei spätestens im März 2022) und eine lineare Erhöhung zum 01.12.2022 vor. Daneben gibt es Verbesserungen durch diverse Zulagen im Pflegebereich, eine Corona-Sonderzahlung für Auszubildende sowie eine Entgelterhöhung.

Dieses Tarifergebnis sollte systemgerecht, zeit- und volumengleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die Landesregierung plant die voraussichtliche Übertragung der Sonderzahlung auf die Beamtinnen und Beamten nicht aber auf die Pensionärinnen und Pensionäre. Unstrittig ist dagegen wohl die Übertragung der linearen Erhöhung. Das bedeutet, dass die Ruheständler 14 Monate keine Pensionserhöhung erhalten sollen.

Der Vorsitzende des DBB NRW Roland Staude zeigt dafür kein Verständnis. Er erklärte, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nicht von der Besoldungsentwicklung abgekoppelt werden dürften, da sie wie auch die Aktiven dem Fürsorgegrundsatz unterliegen und dass dringender Handlungsbedarf bestehe.

Die steigenden Verbraucherpreise machen auch vor den Pensionärinnen und Pensionären nicht halt, daher wird der DBB seine Forderung auf gerechte Behandlung in den Gesprächen und Verhandlungen mit Nachdruck vertreten.

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