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dbb Münster

Unser Seniorenverband informiert: Steuerpflicht für Rentner und Pensionäre

  • Foto Finanzamt (Bundesrechnungshof), Grafik BRH Münster und Bildmontage durch dbb Münster
25. Juli 2020

Viele Rentner und Pensionäre müssen erstmalig Steuererklärungen abgeben -  Der Seniorenverand BRH (Mitgliedsverband im Deutschen Beamtenbund) hilft.

Am Finanzamt führt auch im Ruhestand kein Weg vorbei. Eine Steuererklärung bleibt vielen älteren Menschen nicht erspart. Laut Experten müssen allein für das Jahr 2019 etwa 48.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben. Einige von ihnen werden sogar Steuern zahlen müssen. Die Steuererklärung für das Vorjahr muss bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt eingereicht werden. Aus wichtigen Gründen kann eine Fristverlängerung schriftlich beim zuständigen Amt beantragt werden. Aber nicht jeder Steuerzahler muss Steuern bezahlen. Es ist auch die Gelegenheit, um sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Etwa mit haushaltsnahen Dienstleistungen wie etwa eine Renovierung durch einen Handwerksbetrieb oder - wenn auch nur der Schornsteinfeger da war.

Die Renten steigen zum 1. Juli um mehr als 3 Prozent, eigentlich eine gute Nachricht für die Millionen Rentner. Das bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass immer mehr Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. War vor etwas mehr als zehn Jahren noch die Hälfte der damals bezogenen Rente steuerfrei, unterliegen im Jahr 2020 bereits 80 Prozent der Altersbezüge einer Steuerpflicht.

Übrigens stehen auch die Pensionäre in der Steuerpflicht. Bei ihnen wird aber in der Regel die Steuer auf den sogenannten Versorgungsbezug schon durch den Lohnsteuerabzug erhoben. Der Seniorenverband BRH NRW hat ermittelt, dass allein 2015 über 28 Milliarden Euro an Einkommensteuer von den Steuerpflichtigen mit teilweisen oder ausschließlichen Versorgungsbezügen aufgebracht wurden. Die Pensionen werden auch nicht in voller Höhe besteuert, auch hier bleibt ein Teil steuerfrei. Der steuerfreie Teil richtet sich hier nach der Höhe des Versorgungsfreibetrags sowie dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

Immer mehr Ruheständler müssen also Steuern zahlen - dafür sorgen die Rentenerhöhungen und insbesondere auch das Alterseinkünftegesetz. Erstaunlich aber: Gleichzeitig verschenken Jahr für Jahr viele von ihnen auch Geld ans Finanzamt, das sie sich eigentlich per Steuererklärung zurückholen könnten. Mit einer Steuererklärung lassen sich die Steuern oft auf ein Minimum drücken. Doch nicht für jeden Senior ist diese Aufgabe einfach, korrekt und gar schnell zu erledigen. Das Gute: Der ältere Mensch muss die Erklärung nicht selbst machen. So bietet der Seniorenverband BRH NRW seinen Mitgliedern Unterstützung an, um das oft recht schwierige Prozedere perfekt zu erledigen. In diesen Fällen hilft den BRH Senioren der Schatzmeister des BRH Landesverbands NRW, Roland Wodarzik, ein eigener zugelassener Steuerberater, aus der oft misslichen Lage. Brauchen Sie Ratschläge: Fragen Sie im Landesbüro des BRH nach.

Anschrift

Seniorenverband BRH
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 14 19
48095 Münster

Sie erreichen uns persönlich dienstags und donnerstags von 8:00 - 12:00 Uhr.

Telefon: 05 93 6 / 91 77 08 1

oder schreiben Sie Ihre Nachricht an: E-Mail: post(at)brh-nrw.de

Text: Seniorenverband BRH Landesverband NRW

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links im Internet:

Links Finanzverwaltung NRW:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererklaerung-bei-rentern-und-pensionaeren

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/tipps-fuer-renterinnen-und-rentner

Links Bundesfinanzministerium

https://www.bmf-steuerrechner.de/

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