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Anstatt Vorsorge für zukünftige Versorgungsausgaben zu betreiben, verschiebt die Landesregierung die Finanzierung auf kommende Generationen.

Verschieberitis statt Vorsorge

29. September 2016

Nichts kommt für den Dienstherrn überraschender als der Ruhestand seiner Beamten. Es ist fast so wie mit Weihnachten: Eigentlich weiß man, dass in 86 Tagen Weihnachten ist, aber letztlich wird auch dieses Jahr der 24.12. für viele wieder völlig überraschend da sein.

Nichts kommt für den Dienstherrn überraschender als der Ruhestand seiner Beamten. Es ist fast so wie mit Weihnachten: Eigentlich weiß man, dass in 86 Tagen Weihnachten ist, aber letztlich wird auch dieses Jahr der 24.12. für viele wieder völlig überraschend da sein.

Ähnlich geht es der Landesregierung offensichtlich mit den Versorgungsausgaben für ihre Beamtinnen und Beamten. Es scheint ihr grundsätzlich klar zu sein, dass ihre Beschäftigten irgendwann in den wohlverdienten Ruhestand gehen. „Dass jemand die Kosten dafür aufbringen muss, scheint für sie jedoch ähnlich überraschend zu kommen wie der plötzliche Weihnachtsabend“, stellt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, mit Blick auf den Haushaltsplan 2017 fest. Denn ein Eigenbeitrag zur Vorsorge für künftige Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Beamtinnen und Beamten fehlt darin gänzlich.[1]

Dabei ist Vorsorge bei der Beamtenversorgung das Schlüsselwort, wenn die Ausgaben dafür nicht komplett von künftigen Generationen getragen werden sollen. Denn anders als bei Angestellten erhalten Beamte ihre Ruhestandbezüge nicht aus der Rentenkasse, da der Dienstherr – also das Land Nordrhein-Westfalen – keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Stattdessen hat er sich entschieden, die Versorgung, wie die Ruhestandsbezüge von Beamten genannt werden, aus laufenden Steuermitteln zu finanzieren. Das bedeutet für das Land, dass ihm – anders als bei der Rentenversicherung – solange keinerlei Ausgaben für die Altersversorgung entstehen, solange ein Beamter im Dienst ist. Erst wenn die Beamtin bzw. der Beamte in den Ruhestand geht, kommen Ausgaben auf das Land zu.

Damit diese nicht alleine von späteren Generationen getragen werden müssen, ist es sinnvoll, schon im Vorfeld Vorsorge zu treffen. „Da war die Landesregierung mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds auch auf einem guten Weg“, erklärt Roland Staude. Mit diesen beiden Arten der Finanzierung der Versorgung waren Wege gefunden worden, wie die Beschäftigten gemeinsam mit der Landesregierung Vorsorge treffen konnten. Die Beamtinnen und Beamten trugen ihren Teil durch Besoldungs- und Versorgungsverzichte bei (bis Ende 2016 rund 6 Mrd. Euro) und die Landesregierung steuerte für jeden nach dem 31.12.2005 eingestellten Beamten monatlich eine bestimmte Summe bei (bis Ende 2016 rund 4 Mrd. Euro).

„Umso mehr wundert mich die Rolle rückwärts beim Übergang zum Pensionsfonds im Jahr 2017“, so der DBB-Vorsitzende. „Das ist höhst fahrlässig, denn die Versorgungsverpflichtungen sind keine Sache des guten Willens. Wie der Name schon sagt: es sind ‚Verpflichtungen‘. Und als solche werden die Kosten dafür aufgebracht werden müssen. Wenn hier nicht entsprechend Vorsorge getroffen wird, bedeutet das letztendlich, dass die Ausgaben auf künftige Generationen verschoben werden.“

Zum Hintergrund: Seit 1998 verzichten Beamtinnen und Beamte bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent ihrer Besoldung und Versorgung. Zusammen mit anderen Maßnahmen haben sie auf diese Weise eine so genannte Versorgungsrücklage in Höhe von rund 6 Mrd. Euro gebildet. Seit 2006 leistet die Landesregierung zusätzlich einen eigenen Beitrag zur Vorsorge: Für jede/n nach dem 31.12.2005 eingestellte/n Beamtin bzw. Beamten wird pro Monat ein pauschaler Beitrag (derzeit 609,36 Euro) zurückgelegt. Insgesamt sind in diesem so genannten Versorgungsfonds so inzwischen rund 4 Mrd. Euro zusammengekommen. Zum Anfang 2017 werden die beiden Modelle zur Finanzierung der Beamtenversorgung zum so genannten Pensionsfonds zusammengeführt. Mit der Zusammenlegung hat sich jedoch auch die Mittelzuführung massiv verschlechtert. Die gesetzlich festgeschriebenen 550 Mio. Euro der Versorgungsrücklage, also der Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten, werden 2017 zwar noch zugeführt, die für das gleiche Jahr geplante Zuführung des Landes in Höhe von 790 Mio. Euro ist jedoch ersatzlos gestrichen worden. Ab 2018 soll mit 200 Mio. Euro dann sogar der Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten nur noch teilweise in den Pensionsfonds fließen. Der Rest der 590 Mio. Euro verschwindet irgendwo im Haushalt. Damit leistet die Landesregierung nicht nur keinen Beitrag zur Vorsorge, sondern verwendet die Mittel sogar für fremde Zwecke.

[1] Im Haushalt 2017 ist zwar eine Zuführung in Höhe von 514 Mio. Euro geplant, diese entspricht jedoch dem Teil, den Beamtinnen und Beamte aktiv durch Besoldungs- und Versorgungsverzicht geleistet haben.

 

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