KontaktRSSImpressumDatenschutz

Sonderurlaub zur Gewährleistung der Kinderbetreuung

Wann zieht NRW bei Sonderurlaub endlich nach?

07. April 2020

Der DBB NRW fordert die Landesregierung auf, ihre Beschäftigten endlich bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der Bund und mindestens neun Bundesländer haben bereits Regelungen zur Beantragung von Sonderurlaub zur Kinderbetreuung erlassen, lediglich NRW lässt mit solchen Regelungen auf sich warten.

Das Corona-Virus hält Deutschland und die ganze Welt momentan in Atem. Zur Bekämpfung dieser Herausforderungen wurde in Deutschland neben der Kontaktsperre auch die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten angeordnet. Diese Maßnahme ist richtig und wichtig, sie stellt viele Eltern aber vor große Herausforderungen, zumal auch die sonst häufig übliche Kinderbetreuung durch die Großeltern momentan vermieden werden sollte. Auch die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst stehen deswegen vielerorts aktuell vor der kaum lösbaren Aufgabe, die Betreuung ihrer Kinder parallel zum Arbeitsleben zu gewährleisten.

Die Bundesregierung hat diese Herausforderungen schnell erkannt und entsprechend bereits am 16. März 2020 eine Regelung erlassen, nach der Beschäftigte unter bestimmten Umständen bis zu zehn Tage Sonderurlaub zur Gewährleistung der Kinderbetreuung beantragen können. Nur kurze Zeit später haben mindestens neun Bundesländer nachgezogen und entsprechende Regelungen für ihre Beschäftigten erlassen. Darin ermöglichen sie teilweise sogar eine Freistellung bis zu 20 Tagen. 

Lediglich in Nordrhein-Westfalen ist davon bisher noch nichts zu hören. Schon fast drei Wochen stehen viele Beschäftigte in NRW vor der täglichen Herausforderung ihrem gesetzlichen Betreuungsauftrag parallel zur Beschäftigung nachzukommen. Diese Herausforderung wird zunehmend schwieriger.

Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) hat zu diesem Thema in der vergangenen Woche die zuständigen Ministerien angeschrieben. Er fordert diese auf, endlich eine Regelung zu finden, damit die Beschäftigten die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können. „Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sind trotz schwieriger Bedingungen täglich im Einsatz, um die Funktionsfähigkeit des Staates aufrecht zu erhalten. Dabei sollten sie von ihren Dienstherren möglichst gut unterstützt werden“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Gerade ein so großes und wichtiges Bundesland wie Nordrhein-Westfalen sollte bei solchen Themen eine Vorreiterstellung einnehmen und nicht den Entwicklungen in anderen Bundesländern hinterherlaufen.“

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.

Rundum informiert

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie