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Landtag beschließt das Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts für Beamtinnen und Beamte

Was lange währt, wird endlich … mittelprächtig

09. Juni 2016

Lange war es still um das Dienstrechtsmodernisierungs­gesetz, bis in der vergangenen Woche auf einmal ordentlich aufs Gas gedrückt wurde. Kurz vor der finalen Beratung in den Ausschüssen legten SPD und Grüne einen rund 100 Seiten starken Änderungsantrag vor, der nach kurzer Beratung und unter Protest der Opposition auch angenommen wurde. Heute wurde der neue Gesetzentwurf dann abschließend im Landtag behandelt und mit einer rot-grünen Mehrheit abgesegnet. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Lange war es still um das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, bis in der vergangenen Woche auf einmal ordentlich aufs Gas gedrückt wurde. Kurz vor der finalen Beratung in den Ausschüssen legten SPD und Grüne einen rund 100 Seiten starken Änderungsantrag vor, der nach kurzer Beratung und unter Protest der Opposition auch angenommen wurde. Heute wurde der neue Gesetzentwurf dann abschließend im Landtag behandelt und mit einer rot-grünen Mehrheit abgesegnet. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Neben weiteren  kleinen Erfolgen für die Beamtinnen und Beamten, freut sich der Deutsche Beamtenbund vor allem, dass er folgende Änderungen durchsetzen konnte, da sie eine große Symbolwirkung haben:

1. Die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung.   
Sie ist ein Akt der Wertschätzung für die Erfahrung und die Treue von Beamtinnen und Beamten.

2. Die Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 und A4.   
Selbst bei einer Tätigkeit in Vollzeit lag die Besoldung nur ganz knapp über dem Niveau der Sozialhilfe. Damit    wurde bisher die wertvolle Arbeit, welche die Beamtinnen und Beamten leisten, nicht gewürdigt. 

Besonders verdrießlich findet der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen die aktuelle Politisierung von Frauenförderung. „Die berufliche Förderung von Frauen ist kein Politikum, sondern ein wichtiges Ziel für die Gleichberechtigung der Geschlechter“, erklärte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Doch statt wirkliche Verbesserungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zu erreichen, schafft der Gesetzentwurf den Nährboden für Klagen und Unruhe in der Beamtenschaft.“ Wenn das Gesetz Frauenförderung hätte erzielen wollen, wäre eine rechtlich belastbare Lösung das absolute Minimum gewesen. Für wirkliche Frauenförderung wären jedoch noch weitere Schritte notwendig gewesen, wie die vom DBB NRW im Vorfeld geforderte Genderisierung der Beurteilungskriterien oder die Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf entgegen anfänglichen Ankündigungen nicht der große Wurf geworden. Zu viele Chancen blieben ungenutzt, als dass der Öffentliche Dienst dadurch wirklich attraktiver geworden wäre. „Letztlich sehen wir in dem neuen Gesetz aber trotzdem einige Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten und verstehen es deshalb als ersten Schritt auf einem langen Weg“, erklärte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Diesen werden wir zusammen mit der Politik gehen und uns so lange für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einsetzen, bis wir einen wirklich attraktiven öffentlichen Dienst haben.“ Dieser solle zum einen gute und faire Arbeitsbedingungen für die aktuellen Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen bieten, zum anderen aber auch im Hinblick auf den anstehenden Fachkräftemangel attraktiv für die Spezialistinnen und Spezialisten sein, die wir für die Zukunft gewinnen möchten.

 

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