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Handreichung zum Tarifabschluss für Bund und Kommunen

Wer, Wann, Was?

07. April 2025

Zur aktuellen Tarifdiskussion hat der DBB NRW seinen Mitgliedern eine kurze Handreichung und Argumentationsgrundlage zusammengestellt, die Fragen zum Abschluss, der Übertragung in den Beamtenbereich und die Forderungsfindung für die Landesbeschäftigten umfassend beantwortet:

Wer bekommt was?

In der öffentlichen Wahrnehmung heißt es zwar häufig verkürzt „Tarifergebnis für den Öffentlichen Dienst“, es betrifft jedoch noch lange nicht wirklich alle, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Je nach „Dienstherrn“ dauert es für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst noch eine ganze Weile bis das Tarifergebnis auch auf dem Gehaltskonto sichtbar wird. Zudem profitieren nicht alle Tarifbeschäftigten zeitgleich von der aktuellen Einigung. Schuld sind unterschiedliche Rechts- und Regelungsbereiche.

Komplizierte Unterscheidung?

Das Tarifrecht für die Angestellten unterscheidet mit Bund und Kommunen (Vereinigung kommunaler Arbeitgeber - VKA) sowie den Ländern (Tarifgemeinschaft deutscher Länder - TdL) zwei Regelungsbereiche!

Das für die Beamtinnen und Beamten maßgebliche Besoldungsrecht hingegen unterscheidet zwischen dem Bund für die Bundesbeamtinnen und -beamten sowie dem Land, das die Besoldung der verbeamtet Beschäftigten im jeweiligen Land einschließlich dessen Kommunen regelt.

Im Spannungsfeld befinden sich also die Kommunen, welche die Gehälter ihrer Angestellten zusammen mit dem Bund aushandeln aber bei den Kommunalbeamtinnen und Beamten auf die Gesetzgebung des Landes angewiesen sind.

Was bekommen Bundes- und Kommunalbeschäftigte?

Nach der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen vom 6. April 2025 wird den Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen ab April 2025 eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro pro Monat gewährt. Auszubildende erhalten eine Erhöhung um 75 Euro pro Monat.

Ab dem 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent für Tarifbeschäftigte und 75 Euro pro Monat für Auszubildende.

Was bekommen Beamtinnen und Beamte im Bund?

Für die Beamtinnen und -beamten des Bundes hat der dbb beamtenbund und tarifunion die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Gesamtvolumens des Abschlusses gefordert. Hier liegt es nun am zuständigen Bundesministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, der dann erst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, bevor etwas auf den Gehaltskonten der Beamtinnen und Beamten des Bundes ankommt.

Was bekommen die Landesbeschäftigten?

Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2025, sodass erst dann die Forderungsfindung für die Tarifverhandlungen auf der Länderebene stattfindet. Der aktuelle Abschluss für den Bund und die Kommunen wird dort allenfalls einen Maßstab vorgeben.

Warum bekommen Kommunal- und Landesbeamte in NRW nicht „automatisch“ mehr Geld?

Für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Land Nordrhein-Westfalen. Bevor hier eine Besoldungserhöhung angegangen wird, wurde in der Vergangenheit immer erst das Ergebnis der Verhandlungen im Bereich des TV-L abgewartet. In vergangenen Einkommensrunden war es hier üblich, dieses Ergebnis im Anschluss weitgehend zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich (Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen) zu übertragen. Dabei stellen die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben der beiden Beschäftigungsbereiche häufig große Herausforderungen dar. Der DBB NRW bemüht sich regelmäßig in zahlreichen Gesprächen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen um die bestmögliche Lösung.

Was bekommen die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger?

Auch die Einkommensverhältnisse der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden durch Gesetz ihres früheren Beschäftigungsbereiches (Bund oder Land) geregelt. Pensionisten, die früher beim Land Nordrhein-Westfalen oder einer nordrhein-westfälischen Kommune beschäftigt waren, müssen noch die Verhandlungen im Bereich des TV-L im Winter und die anschließende Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Landesrecht abwarten. Wichtiges Anliegen des DBB NRW und seiner Fachverbände ist es, diese Beschäftigten in alle Bestandteile der Erhöhung mit einzubeziehen.

Gibt es weitere Zuwendungen an die Beschäftigten?

Ab dem Jahr 2027 wird es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten, Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten des Öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen geben. Die Beträge der Jahressonderzahlung werden ab dem Jahr 2026 erhöht. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Erhöhung der Jahressonderzahlung Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %; EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %; EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %; Kommunen (VKA): 85 % in allen EG; 90 % in den EG 1 bis 8 (P 5 bis P 8, S 2 bis S 9) in den Bereichen BT-K und BT-B

Zusammenfassung:

  • Der „aktuelle“ TVöD-Abschluss gilt nur für Angestellte bei Bund und Kommunen!
  • Ihm folgt in der Regel eine Anpassung von Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene!
  • Der im Winter zu verhandelnde TV-L gilt für Angestellte der (meisten) Länder, u.a. Nordrhein-Westfalen.
  • Im Anschluss an das Ergebnis findet üblicherweise ein Besoldungs- und Versorgungsanpassung für verbeamtete Beschäftigte (auch im Ruhestand befindliche) des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Kommunen statt.

Das entsprechende Dokument können Sie gerne hier downloaden.

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