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Zusätzliche Zahlungen der Landesregierung zum Pensionsfonds

26. Februar 2018

Der neu eingerichtete Pensionsfonds, Zusammenschluss aus „Versorgungsrücklage“ (von Beamtinnen und Beamten selbst finanziert) und „Versorgungsfonds“ (Zahlungen des Landes neu eingestellte Beamtinnen und Beamte) gilt seit dem 01.01.2017.

Der neu eingerichtete Pensionsfonds, Zusammenschluss aus „Versorgungsrücklage“ (von Beamtinnen und Beamten selbst finanziert)  und „Versorgungsfonds“ (Zahlungen des Landes neu eingestellte Beamtinnen und Beamte) gilt seit dem 01.01.2017.

Für das Jahr 2017 war lediglich der von den Beamtinnen und Beamten selbst erwirtschaftete Betrag von ca. 550 Millionen Euro als Mittelzuführung vorgesehen, das Gesetz dazu ist bis Ende 2017 begrenzt. Ab 2018 wollte die Landesregierung nur noch 200 Millionen Euro einzahlen. Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen kämpfte gegen diese Regelung, da die Folgen, eine massive Unterfinanzierung der künftigen Pensionszahlungen, absehbar sind.

Auf der DBB Jahrestagung, die vom 07.-09.01.2018 in Köln stattfand, verkündete der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper, eine Sonderzuführung zum Pensionsfonds des Landes. 680 Millionen Euro sollten - zu den bereits im November eingezahlten 120 Millionen Euro - zusätzlich im Rahmen des Haushaltsabschlusses dem Fonds zugeführt werden. Über den erkämpften Erfolg konnte sich der DBB NRW nicht gänzlich ungetrübt freuen, da die zusätzlichen Zuführungen auf die geplanten Zahlungen für 2018 angerechnet werden.

Auch wenn dies als ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung zu sehen ist, wird der nordrhein-westfälische Beamtenbund weiter für höhere Mittelzuführungen kämpfen, sowie für das noch immer fehlende Entnahmegesetz.

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