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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Die Bundesländer sind unter dem Namen Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen mit dem Zweck, die Interessen der Mitglieder insbesondere durch den Abschluss von Tarifverträgen zu wahren. Derzeit sind 15 der 16 deutschen Länder Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört der TdL seit dem Jahr 2004 nicht mehr an.

An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, die Interessen des Landes in der TdL vertreten. Das gilt derzeit für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Tarifvertragspartner der TdL sind die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Im Einzelnen sind dies der dbb beamtenbund und tarifunion, ver.di, der Marburger Bund sowie im Forstbereich die IG BAU.

Mehr zum Thema

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (tdl-online.de)

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