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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Treuepflicht

Das Beamtenverhältnis ist als Dienst- und Treueverhältnis ausgestaltet. Die daraus erwachsenden Pflichten wie z. B. auch die Dienst- und Treuepflicht gehört zu den sog. hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Auf dieser Grundlage regeln die Beamtengesetze von Bund und Ländern die verschiedenen Beamtenpflichten (für Bundesbeamte geregelt in §§ 60 ff. des Bundesbeamtengesetzes (BBG), für Landesbeamte geregelt in §§ 33 ff. des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)).

Mehr zum Thema

Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

Pflichten des Beamten

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