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Treuepflicht
Das Beamtenverhältnis ist als Dienst- und Treueverhältnis ausgestaltet. Die daraus erwachsenden Pflichten wie z. B. auch die Dienst- und Treuepflicht gehört zu den sog. hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Auf dieser Grundlage regeln die Beamtengesetze von Bund und Ländern die verschiedenen Beamtenpflichten (für Bundesbeamte geregelt in §§ 60 ff. des Bundesbeamtengesetzes (BBG), für Landesbeamte geregelt in §§ 33 ff. des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)).