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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Urteilsverfahren

In dem Urteilsverfahren werden sämtliche individualrechtlichen Verfahren gemäß § 2 ArbGG entschieden. In der Regel sind dies bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses). Die Rechtsmittel sind Berufung und Revision. Letztere erfolgt gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht.

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Arbeitsgericht

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Termine

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  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 08. Oktober 2025
    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

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