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Urteilsverfahren
In dem Urteilsverfahren werden sämtliche individualrechtlichen Verfahren gemäß § 2 ArbGG entschieden. In der Regel sind dies bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses). Die Rechtsmittel sind Berufung und Revision. Letztere erfolgt gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht.