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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Zusatzurlaub

Aufgrund besonderer Belastungen wird Zusatzurlaub Beamten gewährt, die im Schichtdienst eingesetzt sind (für Bundesbeamte geregelt in § 12 der Erholungsurlaubsverordnung). Gleiches gilt für an Dienstorten mit besonderes schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen eingesetzte Beamte vorwiegend in Einsatzbereichen des Auswärtigen Amtes.

Darüber hinaus können schwerbehinderte Beamte nach der allgemeinen Regelung des § 125 SGB IX bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub erhalten.

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