KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Allgemeine Stellenzulage

In Bund und Ländern gelten für Beamte unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die allgemeine Altersgrenze. Daneben gibt es besondere Altersgrenze für Beamte in besonderen Bereichen, wie z.B.  Polizeivollzugsdienst, im Feuerwehrdienst oder im Justizvollzugsdienst, und die Antragsaltersgrenze, bei der die Beamten auf Antrag in den Ruhestand gehen können.

Für Bundesbeamtinnen und -beamte ist die allgemeine Lebensaltersgrenze in § 51 Abs. 1 u. 2 BBG, die besonderen Lebensaltersgrenzen in § 51 Abs. 3 BBG, § 5 Bundespolizeibeamtengesetz und Antragsaltersgrenzen in § 52 BBG.

Mehr zum Thema

Besoldungstabellen

Zulagen

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 17. Juni 2025
    Anna Kaminsky ist "akten_kundig"
  • 08. Oktober 2025
    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie