KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Arbeitsfähigkeit

Arbeitsfähigkeit ist die psychische und körperliche Fähigkeit von Beschäftigten, die ihnen zugewiesenen Arbeitsaufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Gemäß § 3 Abs. 4 TVöD bzw. § 3 Abs. 5 TV-L sowie § 3 Abs. 5 TV-H sind die Arbeitgebenden bei begründeter Veranlassung berechtigt, die Beschäftigten zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung tragen die Arbeitgebenden.

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar.

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie