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Arbeitsfähigkeit
Arbeitsfähigkeit ist die psychische und körperliche Fähigkeit von Beschäftigten, die ihnen zugewiesenen Arbeitsaufgaben erfolgreich zu bewältigen.
Gemäß § 3 Abs. 4 TVöD bzw. § 3 Abs. 5 TV-L sowie § 3 Abs. 5 TV-H sind die Arbeitgebenden bei begründeter Veranlassung berechtigt, die Beschäftigten zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung tragen die Arbeitgebenden.