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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Bürokratieabbau

Überbürokratisierung, undurchsichtige Verfahren oder unverständliche Gesetze sind permanente Vorwürfe gegenüber „dem Staat“, die in der öffentlichen Diskussion praktisch keiner Begründung mehr bedürfen. Die Verwaltung wird als unflexibel, vorschriftenhörig, bürgerfern beschrieben.

Dazu gibt es seit Jahren Vorschläge für sog. „schnelle Lösungen“ nach dem Motto „Zwei alte Gesetze für ein neues Gesetz streichen“, Gesetze sollen mit Verfallsfristen versehen, Steuererklärungen auf einem Bierdeckel gemacht werden können.

Der dbb hat sich dieses Themas schon seit langem angenommen, weil es Bürgerinnen und Bürger und die Beschäftigten in den Verwaltungen gleichermaßen betrifft. Auch die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung leiden unter Regulierungsdruck und „Schnellschussgesetzen“. Das Thema gestaltet sich in der Realität jedoch deutlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint:

  • Gesetze und Regel, bürokratische Verfahren sind manchmal unbestritten lästig, sie stellen aber auch sicher, dass staatliches Handeln berechenbar und planbar ist, dass es Rechtsansprüche gibt, die einklagbar sind. Vergleichbare Fälle sollen gleich behandelt werden, Vetternwirtschaft und Begünstigung wird ein starker Riegel vorgeschoben. Umgekehrt bedeutet Deregulierung auch Ungewissheit über den Verfahrensausgang. Wo Regeln fehlen, gibt es notwendigerweise Spielräume.
  • Dem Ruf nach Deregulierung folgt - häufig aus demselben Mund - allzu häufig der Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen, wenn gerade wieder neuer Skandal durch den Blätterwald fegt (Bsp.: Gammelfleisch, Ausspähung am Arbeitsplatz, Bankenkontrolle).
  • Schließlich führt das Verfassungsrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz, bei dem der Kläger seinen Einzelfall in den Mittelpunkt stellt, auch zu neuer Regulierung. Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte folgen nicht selten unverzügliche Forderungen nach gesetzgeberischen Konsequenzen.

Das Dilemma ist, dass sich eine komplexe Gesellschaft wie die unsere nicht mehr mit den zehn Geboten lenken lässt. Das schlägt sich notwendiger weise in der Gesetzgebung nieder. Gleichzeitig wollen wir alle ein flexibles, den Einzelfall berücksichtigendes Regelungsgeflecht, das andererseits aber dafür sorgt, dass Entscheidungen der Verwaltung oder anderer Stellen berechenbar sind, gleiche Sachverhalte immer gleich entschieden werden und das von Kiel bis Garmisch. Einen allgemein gültigen Maßstab dafür, „angemessene“ Bürokratie einerseits und was „überzogene“ Bürokratie (Bürokratismus) andererseits ist, gibt es deshalb nicht. Umwelt- und Verbraucherschutz sind Beispiele für Politikbereiche, wo sich ohne - auch detaillierte - Vorschriften Missbräuche nicht verhindern lassen.

Die Frage am Ende ist, wie viel Ungewissheit und damit auch Ungleichheit unsere Gesellschaft will. Bürgerfreiheit und Bürokratie sind so verstanden keine eindeutigen Gegensätze - es handelt sich, wie in der Medizin, um die Frage der Dosis, die das Medikament vom Gift scheidet.

In dieser Situation hat der dbb die Einsicht gewonnen, Wege zu suchen, die weniger auf spektakuläre Forderung als auf einem Bewusstseinswandel setzen.

Aus diesem Grund beschloss die Bundesleitung zunächst im Sommer 2005, eine Kommission eingerichtet, die sich dem Thema Entbürokratisierung und Deregulierung widmet. Dabei ging es dem dbb vor allem darum, eine Kommission dergestalt zu besetzen, dass sie als unabhängig vom dbb wahrgenommen wird. Daher war dem dbb daran gelegen, unabhängige Fachleute von außerhalb, die aus der Verwaltung, der Politik und der Gerichtsbarkeit kommen, für diese Aufgabe zu gewinnen.

Das „Forum Bürokratieabbau“ unter Vorsitz des ehemaligen Berliner Innensenators Dr. Werthebach hat im Januar 2007 das Konzept „Weniger Bürokratie und besseres Recht - Wege zum Abbau von Bürokratie – Handlungsempfehlungen für Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Gerichtsbarkeit“ vorgestellt.

Konzept „Weniger Bürokratie und besseres Recht - Wege zum Abbau von Bürokratie – Handlungsempfehlungen für Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Gerichtsbarkeit“

Wesentliche Ergebnisse

Ausgangspunkt ist, dass der Bestand allgemein gültiger Regeln Kern des Demokratie- und Rechtsstaatsgebotes ist. Förmliche Verfahren und vorgegebene Zuständigkeiten sind zwingende Voraussetzungen für die Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Transparenz staatlicher Entscheidungen. Eine funktionsfähige Bürokratie ist daher auch wesentliches Kennzeichen des demokratischen Rechtsstaates. Allerdings sind nicht Deregulierungen und bürokratische Verfahren als solche das eigentliche Übel, sondern deren normative wie administrative Überdosierung. Denn in der Konsequenz bedeutet dies, dass die Politik die Ausgestaltung staatlicher Aufgaben und die Gesellschaft die Forderung an den Staat auf das notwendige Maß zurückführen soll. Ziel muss daher eine neue Verantwortungsteilung zwischen Staat, Gesellschaft, Bürgern und den Unternehmen sein.

In diesem Kontext hat das Forum Bürokratieabbau die Beteiligten in den Focus genommen, die an der Entstehung von Regulierungen in irgendeiner Form beteiligt sind:

  • Dazu zählt die Politik, deren Vorgaben in gesetzgeberischem Tätigwerden münden.
  • Dazu zählen auch die Gesellschaft und ihre Bürger, die sich mit ihren Erwartungen und Forderungen an die Politik wenden.
  • Dazu zählen die Unternehmen, die durch freiwillige Selbstverpflichtung und damit Selbstregulierung den Staat entlasten könnten.
  • Dazu zählt auch eine Verwaltung, die sich dadurch auszeichnet, indem sie das Engagement ihrer Mitarbeiter nutzt, fördert und damit deren Eigenverantwortung stärkt.
  • Dazu zählt die Justiz, deren Aufgabe auch darin bestehen müsste, Verantwortlichkeiten neu zu definieren.
  • Dazu zählt die Europäische Union, die sich stärker auf das Subsidiaritätsprinzip beschränken müsste.

Der Abbau von Bürokratie, die Reduzierung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften waren und sind weiterhin Gegenstand des Handelns verschiedener Bundesregierungen. Im Jahr 2006 setzte die Bundesregierung den sog. Nationalen Normenkontrollrat ein, dessen Aufgabe es als unabhängiges Beratungsgremium ist, die Bundesregierung zu unterstützen, die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten zu reduzieren. Auf der Grundlage des sog. Standardkosten-Modells werden bestehende und künftige durch Gesetz entstehende Bürokratiekosten ermittelt und ggf. reduziert.

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