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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Einkommen

Beamtenbereich

Die Bezahlung der Beamten ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) für die Bundesbeamten und in den Besoldungsgesetzen der Länder für die Landes- und Kommunalbeamten geregelt. Die Besoldung eines Beamten setzt sich aus dem Grundgehalt sowie einer eventuellen Amts- oder Stellenzulage plus ggf. Familienzuschlag sowie ggf. weiteren Zulagen oder Zuschlägen zusammen.

Wie jeder Bürger zahlen Beamte Steuern: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Ökosteuer, Mineralölsteuer usw. sowie den Solidaritätszuschlag. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz müssen sie sich und ggf. auch ihre Familien privat kranken- und pflegeversichern oder freiwillig in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten, um möglichst umfänglich die Kosten abzudecken, die nicht von der Beihilfe abgesichert sind. Die Beiträge für die privaten Versicherungen und den Mitgliedsbeitrag der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen die dort freiwillig versicherten Beamten zu 100 Prozent selbst tragen.

Tarifbereich

Die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • bei Bund und Kommunen nach TVöD (Inkrafttreten zum 1. Oktober 2005),
  • der Länder (außer Hessen) nach TV-L (Inkrafttreten zum 1. November 2006) sowie
  • des Landes Hessen nach TV-H (Inkrafttreten zum 1. Januar 2010)

geltenden Einkommensregelungen sind in den jeweiligen Mantel-Tarifverträgen (siehe insbesondere die allgemeine Entgelttabelle als Anlage zu § 15 TVöD, TV-L, TV-H) sowie den begleitenden Überleitungs- / Übergangstarifverträgen (TVÜ) enthalten. Beschäftigte erhalten ein monatliches Tabellenentgelt. Dazu treten weitere Entgeltbestandteile.

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