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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Einkommensentwicklung

Beamte

Nach § 14 BBesG und § 70 BeamtVG des Bundes wird die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung angepasst. Gleichlautende Regelungen gelten in den Ländern, die seit der Föderalismusreform I, konkret seit September 2006, für sich und ihre Gemeinden die Besoldung und Versorgung regeln.

Nach Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf Bund und Länder treffen diese eigenständigen Regelungen für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung, so dass seit dem keine einheitliche und gleichmäßige Entwicklung der Einkommen mehr gegeben ist.

Arbeitnehmer

Übersicht Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst seit 1990 (Stand 03/2021)

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Besoldung

Föderalismusreform

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