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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Entgeltgruppen

Beschäftigte erhalten ein monatliches Tabellenentgelt, dessen Höhe sich nach der Entgeltgruppe bestimmt, in der sie eingruppiert sind sowie nach der für sie geltenden Stufe. Die allgemeinen Entgelttabellen des TVöD (Bund und Kommunen), TV-L (Länder außer Hessen) und TV-H (Land Hessen) enthalten jeweils 15 Entgeltgruppen. Die Entgeltgruppen sind gegliedert nach auszuübender Tätigkeit, Qualifikation und Berufsbildern.

Deren Aufbau und Wertigkeit können zusammengefasst wie folgt dargestellt werden: Entgeltgruppen 1 bis 4 für un- und angelernte Tätigkeiten, Entgeltgruppen 5 bis 8 für Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Entgeltgruppe 9 bis 12 für Tätigkeiten mit einer abgeschlossenen Fachhochschulbildung, Entgeltgruppen 13 bis 15 für Tätigkeiten auf dem Niveau einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Eine Entgeltgruppe umfasst 5 bis 6 Stufen (2 Grundentgeltstufen und 3 bis 4 Entwicklungsstufen).

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