KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Herabgruppierung

Wird Beschäftigten eine geringer bewertete Tätigkeit übertragen, kann eine Herabgruppierung (Rückgruppierung) in Betracht kommen. Die Übertragung einer geringer bewerteten Tätigkeit bedarf einer wirksamen Änderungskündigung oder einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten.

Davon zu unterscheiden ist eine korrigierende Herabgruppierung/Rückgruppierung. Diese ist dann möglich, wenn die Arbeitgebenden der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer ein höheres Entgelt zahlen als der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht. Zur Korrektur einer solchen irrtümlich tarifwidrigen Bezahlung nach einer falschen Entgeltgruppe bedarf es keiner Vertragsänderung oder Änderungskündigung.

Mehr zum Thema

Höhergruppierung

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 17. Juni 2025
    Anna Kaminsky ist "akten_kundig"
  • 08. Oktober 2025
    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie