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Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Maßnahme, ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung bestimmter Fristen zu beenden. Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer erfordert keinen Kündigungsgrund. Im BAT war für die Kündigung des Arbeitgebers vorgesehen, dass er den Kündigungsgrund in dem Kündigungsschreiben angeben soll (§ 57 Satz 2 BAT / -O). Im TVöD / TV-L ist eine entsprechende Regelung nicht mehr enthalten. Der Grundsatz der Kündigungsfreiheit gilt somit auch für den Arbeitgeber. Er ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine sozial ungerechtfertigte Kündigung unwirksam ist.

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