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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Landesmedienanstalten

Der private Rundfunk ist seit Anfang der 80er Jahre fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Im Gegensatz zum überwiegend gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdienen die Privatsender ihr Geld in erster Linie mit Werbung und unterliegen besonderen Bestimmungen, über deren Einhaltung die insgesamt 14 Landesmedienanstalten in Deutschland wachen.

Neben der Lizenz-, Frequenz- und Kabelkapazitäten-Vergabe an private Hörfunk- und TV-Veranstalter achten die Landesmedienanstalten auf die Einhaltung der Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmedien- und Rundfunkgesetzen. Schwerpunkte sind dabei die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Verfolgung von Verstößen gegen Werberichtlinien, Jugendschutzvorschriften und auch die Verfolgung etwa extremistischer Inhalte. Das Instrumentarium an Sanktionen reicht von der einfachen Beanstandung über empfindliche Bußgeldern bis hin zum Entzug der Rundfunklizenz.

Über ihre Kontrollfunktion hinaus kümmern sich die Landesmedienanstalten um Förderung der Medienkompetenz, in dem sie Bürgerrundfunk, zum Beispiel in Form Offener Kanäle, betreiben oder fördern sowie sich in der Medien- und Programmforschung engagieren.

Weitere Informationen bei der dbb Mitgliedsgewerkschaft:

VRFF – Die Mediengewerkschaft (vrff.de)

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