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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Landesverwaltungen

Aufgaben, die weder der Bund noch die Kommunen wahrnehmen, sind ihr Geschäft: Die Mitarbeiter/innen der Landesverwaltungen sorgen in Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen für die Umsetzung der Landesgesetze. Gleichzeitig führen sie im Auftrag des Bundes in eigener Verantwortung Bundesgesetze aus.

Wichtige Schnittstellen zwischen der jeweiligen Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung sind Bezirksregierungen als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Landesverwaltung. Hier nehmen die Beschäftigten Aufgaben in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens wahr, bringen als Mittler und Makler zwischen Ebenen und Interessen regionale Besonderheiten ein und sorgen für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belangen. Regionale Entwicklungsplanung, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Naturschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst und Schulaufsicht sind nur einige Themen ihres breiten Aufgabenspektrums.

Neben den Landesbehörden gibt es die Landesbetriebe, die vor allem unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmte Aufgaben der Landesverwaltung erfüllen, etwa im Bereich Straßen und Verkehr.

Weitere Informationen bei den dbb Mitgliedsgewerkschaften:

Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) (verwaltungs-gewerkschaft.de)

Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) (gdv-bund.de)

komba gewerkschaft (komba) (komba.de)

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