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Maßregelungsklausel
Eine Maßregelungsklausel ist die Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die üblicherweise zum Inhalt hat, dass aus Anlass oder im Zusammenhang mit durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreik, Streik) während Tarifverhandlungen eine Maßregelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (zum Beispiel Abmahnung, Entlassung) nicht erfolgt oder rückgängig gemacht wird und etwaige Schadensersatzansprüche entfallen. Die Maßregelungsklausel wird im Regelfall am Ende von Tarifverhandlungen zusammen mit dem Tarifergebnis vereinbart. Sie umfasst nicht während Arbeitskampfmaßnahmen verübte strafbare Handlungen. Diese können deshalb trotz Maßregelungsklausel weiterverfolgt werden. Der Entgeltabzug wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen bleibt ebenfalls unberührt.