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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Menschen mit Behinderung

Die Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist dem dbb ein wichtiges Anliegen. Der dbb geht jedoch davon aus, dass die etwa von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion nur dann gelingen kann, wenn behinderte Menschen in der Behindertenpolitik aktiv sind und ihre Belange so selbst mitgestalten. Aus diesem Grund hat der dbb 2007 eine Arbeitsgruppe Behindertenpolitik eingerichtet, die sich ausschließlich aus Menschen mit Behinderung und ihren Vertretern zusammensetzt. Sie vertritt die Interessen behinderter und von Behinderung bedrohter Mitglieder des dbb.

Der dbb konnte erreichen, dass der Dienstherr die Kosten für die berufliche Rehabilitation seiner Beamten tragen muss. Dies ist im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz entsprechend geregelt worden: § 46 Abs. 4 S. 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) verpflichtet den Dienstherrn fortan, die Kosten für die erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zu tragen, sofern keine anderen Ansprüche bestehen.

Auch die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen (SBV, mehr dazu im Bereich Mitbestimmung) ist ein wichtiges Anliegen des dbb. Die Anforderungen an die SBV erweitern sich in hohem Tempo. Dazu zählen insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement, häufige Veränderungen von Verwaltungen oder Betriebsstrukturen sowie die deutlich zunehmende Zahl von chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen als Folge von Arbeitsbelastungen. Die in den Betrieben und Dienststellen gewählten SBV müssen weiter gestärkt werden, damit sie u. a. die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt effektiv unterstützen können.

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