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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Ministerialzulage

Die sogenannte Ministerialzulage dient der Gewinnung qualifizierten Personals und der pauschalen Abgeltung besonderer zeitlicher und dienstlicher Beanspruchung. Sie ist Teil der Dienstbezüge von Beamten bei obersten Bundes- oder Landesbehörden sowie den obersten Bundesgerichten.

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