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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Teilbereich des öffentlichen Gesundheitswesens, bestehend aus der Gesundheitsfachverwaltung (Gesundheitsämter, Bezirksregierungen, Ministerien) auf Landesebene und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit sowie entsprechenden Bundesoberbehörden.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Aufgaben des ÖGD durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung geprägt. Dementsprechend erfuhr die Tätigkeit der Beschäftigten des ÖGD zunehmend eine inhaltliche Neu-Orientierung hin zu einem „aufsuchenden Gesundheits-Service“, um alle Zielgruppen - insbesondere auch soziale Randgruppen - zu erreichen. Neben der ambulanten und stationären Versorgung kommt dem ÖGD somit als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer Stellenwert zu. Die Leistungsangebote der Gesundheitsämter - insbesondere in ihren sozialkompensatorischen Funktionen - ergänzen den ambulanten und stationären Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Folgende Schwerpunkttätigkeiten des ÖGD sind hervorzuheben:

  • Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie
  • gesundheitlicher Umweltschutz, Umwelthygiene
  • Seuchenhygiene, Lebensmittelhygiene und -überwachung
  • Sozialmedizin
  • leitende Funktion in der medizinischen Katastrophenhilfe
  • Kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Gesundheitserziehung
  • ärztliche und zahnärztliche Begutachtung
  • Medizinaufsicht
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