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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Spartentarifvertrag

Für bestimmte dem öffentlichen Dienst zuzurechnenden Sparten gibt es gesonderte Tarifverträge. Diese, vom dbb geschlossen Vertragswerke, sind speziell auf die jeweiligen Sparte zugeschnitten (zum Beispiel der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Wasserwirtschaft in Nordrhein–Westfalen - TV-WW NW oder die Tarifverträge für den kommunalen Nahverkehr - TV-N). Diese Tarifwerke weisen zwar Übereinstimmungen mit dem TVöD und TV-L auf, berücksichtigen jedoch zahlreiche Besonderheiten, deren Beachtung wegen des – zum Teil erheblichen – Privatisierungsdrucks notwendig geworden war.

Anders als TVöD und TV-L finden Spartentarifverträge nur in den jeweiligen, genau definierten Branchen (z. B. Nahverkehr, Versorgung oder Wasserwirtschaft) Anwendung. Spartentarifverträge sind zudem in der Regel keine bundeseinheitlichen Tarifwerke, sondern existieren in verschiedenen Ausprägungen und in den Bundesländern, in denen die jeweiligen Arbeitgeberverbände die Notwendigkeit entsprechender Spartentarifverträge erkannt haben.

Mehr zum Thema

TVöD

TV-L

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