KontaktRSSImpressumDatenschutz

Trotz Verbesserungen auf der Zielgerade bleibt die geplante große Reform ein Reförmchen

Dienstrechtsreform – Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet

08. Juni 2016

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt.

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt. 300 Euro sollen sie dann für 25-jährige Treue erhalten, zum 40. und 50. Dienstjubiläum soll es 450 bzw. 500 Euro geben. „Wir freuen uns sehr, dass die Fraktionen unseren Empfehlungen nachgekommen sind und den Beamtinnen und Beamten diesen Akt der Wertschätzung zukommen lassen wollen“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 und A4. Diese ist absolut zeitgemäß, da die Besoldung bei einer Vollzeittätigkeit nur knapp über dem Sozialhilfe-Niveau liegt. Der DBB NRW vermutet, dass die Abschaffung eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2015 ist. In diesem war eine Unteralimentation für diese Gruppen angedeutet worden. Alle Beamtinnen und Beamten, die bisher in den Besoldungsgruppen A3 und A4 eingestuft waren, sollen künftig nach A5 übergeleitet werden.

Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag noch folgende Punkte:

  • Die Gefahrenzulage für Beamtinnen und Beamten im Polizei-, Feuerwehr- und Vollzugsdienst soll angeglichen werden.
  • Auch Lehrerinnen und Lehrer bzw. Leiterinnen und Leiter eines Kommunalen Integrationszentrums sollen künftig die Stellenzulage für Lehrkräfte erhalten. Bisher waren diese für die Dauer der Abordnung davon ausgenommen.
  • Die Stellenzulagen bei Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst, Verfassungsschutz und Steuerfahndung sollen künftig wieder ruhegehaltfähig werden.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche soll für Dienstherren sowie Beamtinnen und Beamte gleich bleiben. Ursprünglich sollten die Verjährungsfristen zum Nachteil der Beamtenschaft von drei auf zehn Jahre erweitert werden, während die Fristen anders herum gleich geblieben wären.
  • Die Möglichkeit der Versorgungsauskunft soll verbessert werden. Einen Rechtsanspruch soll es zwar weiterhin erst ab 2021 geben, trotzdem soll die Informationsmöglichkeit mittels einzelner Maßnahmen verbessert werden. So soll zum Beispiel der Versorgungsrechner des LBV weiter ausgebaut und die Einzelfallauskunft großzügig gehandhabt werden.
  • Das Modellprojekt zur Erprobung von Langzeitarbeitskonten soll auf die Beamtinnen und Beamten des  Landschaftsverbands Rheinland (LVR) ausgeweitet werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber ihren Vorbereitungsdienst künftig als „Beamte auf Probe“ absolvieren können. Das gilt zum Beispiel im Bereich der Feuerwehr, in dem eine abgeschlossene Berufsausbildung Zugangsvoraussetzung ist.
  • Beamtinnen und Beamten aus dem Technischen Aufsichtsdienst in untertägigen Bergwerksbetrieben sollen künftig mit 63 Jahren, auf Antrag bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand gehen können. Damit findet in diesem Bereich eine Angleichung an die Beamtinnen und Beamten aus dem allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten statt.
  • Das Beamtenverhältnis auf Zeit bei Professorinnen und Professoren soll künftig auch auf Grund von Geburt oder Adoption eines minderjährigen Kindes verlängert werden können.
  • Die Bewerbungssituation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren soll verbessert werden.
  • Geschäftsleitungen großer und bedeutender Zweckverbänden sollen künftig mit den Leitungen entsprechender Ämter der Stadtverwaltung gleichgestellt sein.

Was auf den ersten Blick nach einer großen Zahl von Verbesserungen aussieht, ist auf den zweiten Blick aber nur ein Sammelsurium an kleinen Einzelmaßnahmen. Das eigentliche Ziel, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, wird damit nicht erreicht. Zu viele Chancen bleiben ungenutzt, zu viele wichtige Bereiche nur in schöne Worthülsen gekleidet. So tauchen zum Beispiel die gerade besonders modernen Worte: Personalentwicklung, Interkulturelle Kompetenzen und Gesundheitsmanagement im Gesetzentwurf auf, wie genau sie ausgestaltet werden sollen bleibt jedoch offen. Weder gibt es eine inhaltliche Definition, noch verbindliche Standards und es wird auch kein Geld oder Personal dafür eingeplant.

Sehr problematisch sieht der DBB NRW die aktuelle Regelung zur Frauenförderung. Grundsätzlich unterstützt er die Förderung von Frauen in Führungspositionen ausdrücklich. In der aktuellen Fassung bringt der Gesetzentwurf für Frauen jedoch keine wirklichen Verbesserungen. Denn unabhängig von der Rechtsunsicherheit, die er mit sich bringt, setzt er auch an der falschen Stelle an. Wer Frauen effektiv fördern will, der muss schon bei den Beurteilungskriterien selbst ansetzen. Denn Erfahrungen zeigen, dass Frauen unverhältnismäßig oft schlechter bewertet werden als ihre männlichen Kollegen. Nicht selten hängt das auch mit der Tatsache zusammen, dass sie in Teilzeit arbeiten. ‚Wer nur die Hälfte der Zeit anwesend ist, kann auch nur halb so gute Leistungen bringen‘ – so denken immer noch viele Beurteilenden. Wer Leistung aber nur mit Anwesenheit gleichsetzt, verkennt die Qualität der in kürzerer Zeit geleisteten Arbeit.

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass der Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten einige Vorteile bringt, aber eben doch nicht angekündigte „Große Wurf“ ist. Hintergrund dafür ist vermutlich vor allem das Gebot der Kostenneutralität, das über der ganzen Reform geschwebt und wirkliche Verbesserungen unmöglich gemacht hat. Denn ohne finanzielle Mittel können höchstens kleine Reparaturen gemacht werden.

Entgegen anders lautender Mitteilungen konnte die Kostenneutralität aber tatsächlich erreicht werden. Denn die jetzt entstehenden Mehrkosten sind bereits durch Einsparungen aus der ersten Stufe der Reform, im Mai 2013, gedeckt. 

 

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.  

 

 

Rundum informiert

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie