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dbb Münster

Unser Mitgliedsverband die Deutsche Steuer-Gewerkschaft informiert zu aktuellen Änderungen im Bereich Steuern und Soziales

  • Grafik: DSTG NRW
01. Dezember 2020

Die Deutsche Steuer Gewerkschaft (DSTG) hat folgende Informationen veröffentlicht: 

Grundrente kommt im Jahr 2021

Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Rente können ab dem 1.1.2021 Anspruch auf Grundrente haben. Der Bundestag und Bundesrat haben mit großer Mehrheit dem Gesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz, das auch als Schritt gegen Altersarmut gesehen wird, zum 1.1. 2021 in Kraft treten. Im Schnitt beträgt der Aufschlag 75 bis 80 EUR, er kann sich aber auch auf bis zu 400 EUR belaufen. Die Grundrente leistet somit einen relevanten Beitrag zur Verbesserung der Alterseinkommen vieler Geringverdiener mit langjähriger Erwerbsbiografie.“
Kein Antrag notwendig
Anspruchsberechtigte - darunter rund 70 % Frauen - müssen die Grundrente nicht beantragen, sie kommt automatisch. Bei der entsprechenden Einkommensprüfung sollen die Rentenversicherungsträger auf die bei der Steuerverwaltung vorhandenen Daten zugreifen. Dieser Abgleich ist aber ein erheblicher Verwaltungsakt, so dass mit zum Teil erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden muss. Das kann bis Ende 2022 dauern. Ausgezahlt wird aber auf jeden Fall rückwirkend.
Gestaffelter Zuschlag
Wer mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt hat, hat Anspruch auf Grundrente. Angerechnet werden neben der klassischen Beschäftigung auch die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen. Bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Den erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 EUR (Alleinstehende) und 1.950 EUR (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 % auf die Grundrente angerechnet werden.
Im Schnitt 80 EUR mehr Rente
Die Grundrente wird im Schnitt die Menschen mit geringen Renten um 80 EUR besserstellen. Manche könnten sogar mit bis zu 400 EUR im Monat oder knapp 5.000 EUR im Jahr mehr rechnen.
Kosten für die Steuerzahler
Nach Auskunft des Finanzminister Olaf Scholz (SPD) kostet die Grundrente den Steuerzahler schätzungsweise 1,3 bis 1,6 Mrd. EUR im Jahr.

Versorgungsauskunft – jetzt auch mit Kindererziehungszeiten

Ab dem 01.01.2021 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zu diesem Zweck hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, welches im Rahmen eines Pilotprojektes, an dem die Finanzverwaltung teilnimmt, getestet wird. Bisher konnten im Rahmen dieser Auskunft Kindererziehungszeiten nur unzureichend berücksichtigt werden. Diese Lücke wurde inzwischen geschlossen, das heißt mit der Versorgungsauskunft erhalten Sie auch Informationen zu den ihnen zustehenden Kindererziehungszuschlägen.
Bis zu endgültigen Einführung des Online-Antragsverfahrens können Sie eine Versorgungsauskunft beim LBV schriftlich beantragen. Den Vordruck finden Sie unter der Rubrik „Zugehörige Dateien“ am Ende dieses Artikels.
Weitere Informationen zu diesem Thema hat das LBV auf seiner Homepage veröffentlicht: Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/versorgungsauskunft

Vorsicht Pflegefalle!

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (unter anderem mindestens Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden je Woche) erfüllt sind, übernimmt die Pflegeversicherung eines Pflegebedürftigen die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson. Auf die Anmeldung dieser Ansprüche sollten auch Beamtinnen und Beamte nicht verzichten. Zwar ergibt sich in der Regel aus diesen Zahlungen kein Rentenanspruch, doch kann dies bei der Gewährung des Pflegezuschlages gem. § 61 Abs. 1 LBeamtVG NRW von Bedeutung sein. Dieser wird neben dem Ruhegehalt gewährt, wenn die anspruchsberechtigte Person auf Grund dieser nichterwerbsmäßigen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war (§ 3 SGB VI). Auch wenn sich also aus der Anmeldung zur Rentenkasse keine späteren Rentenansprüche herleiten, sollte auf die Anmeldung nicht verzichtet werden.

Kindergeldbearbeitung wechselt vom LBV an die Bundesagentur für Arbeit

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) beabsichtigt, die Aufgabe der Kindergeldbearbeitung zum 01.03.2021 an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abzugeben. Damit würde für das LBV eine arbeitsaufwendige Tätigkeit entfallen.

2. Corona-Steuerhilfegesetz

Die DSTG begrüßt Entlastung von Familien und Alleinerziehenden. Im Rahmen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist u. a. die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sowie ein Zuschlag zum Kindergeld vorgenommen worden. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf begrüßte die DSTG diese Maßnahmen ausdrücklich. Verbunden war diese Einschätzung mit der Forderung, die Systematik der Familienbesteuerung ganz grundsätzlich einer Prüfung zu unterziehen.

Weitere Informationen und Positionen der DSTG zum Thema Steuern finden Sie unter dem Link: www.dstg.de/steuerpolitik .

Quelle: DSTG NRW

Der Bundestag hat am 29.06.2020 mit dem neuen Gesetz folgende Änderungen beschlossen, denen der Bundesrat ebenfalls zustimmte:

Mehrwertsteuer sinkt für ein halbes Jahr
Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets von CDU/CSU und SPD ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt die aus der Senkung 2020 kassenwirksam werdenden Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen.

Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro
Außerdem wird für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gezahlt. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Kindergeldbonus wird in zwei Teilen von 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 ausgezahlt. Der Bund übernimmt den Länder- und Gemeindeanteil an den Mehrbelastungen aufgrund des Kinderbonus. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben.

Neuregelungen zugunsten der Wirtschaft
Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerlichen Maßnahmen gehört die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats. Erweitert wird die Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Auchwird ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 schon mit der Steuererklärung 2019 unmittelbar finanzwirksam nutzbar zu machen. Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens aber des 2,5-fachen der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Dienstwagen und Forschungszulage
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die kein Kohlendioxid ausstoßen, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Zu den weiteren Maßnahmen gehört unter anderem die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf vier Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung
In Fällen der Steuerhinterziehung kann künftig die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge auch dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch erloschen ist. Die Grenze der Verfolgungsverjährung wird auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.

Entlastung für Länder und Kommunen
Für das laufende Jahr wird mit Steuermindereinnahmen von rund 23,39 Milliarden Euro gerechnet, von denen rund 20,08 Milliarden Euro auf den Bund entfallen sollen. Knapp 13 Milliarden Steuerausfälle entstehen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus schlägt mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro. 2021 sollen die Steuermindereinnahmen insgesamt bei rund 12,84 Milliarden Euro liegen, davon rund 6,26 Milliarden Euro für den Bund.

Quelle: Deutscher Bundestag

Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-coronasteuerhilfegesetz-montag-701726

Quelle: Bundesgesetzblatt

1. Corona-Steuerhilfegesetz
Link:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1385.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1385.pdf%27%5D__1595263099293

2. Corona-Steuerhilfegesetz
Link:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s1512.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1512.pdf%27%5D__1595247097063

Die Deutsche Steuergewerkschaft ist ein Mitgliedsverband im Deutschen Beamtenbund. Bundesweit sind über 80.000 Beschäftigte aus der Bundes- und den Finanzverwaltungen der Bundesländer in der DSTG als Mitglieder gewerkschaftlich organisiert. Im Bereich der Stadt Münster gibt es sieben DSTG-Ortsverbände in den Dienststellen Oberfinanzdirektion NRW, Finanzamt Münster-Außenstadt, Finanzamt Münster-Innenstadt, Betriebsprüfungs-Finanzamt, Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Staatliches Rechnungsprüfungsamt und dem Finanzgericht Münster.

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