Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Beim traditionellen Arbeitnehmerempfang der Landesregierung am 28. April in Oberhausen, an dem auch der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, teilnahm, waren neben weiteren Vorstandsmitgliedern auch rund 500 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften anwesend. Solche Veranstaltungen bieten wichtige Gelegenheiten für den…
Am Montag fand die halbjährliche Hauptvorstandssitzung des DBB NRW in Düsseldorf statt. Im Mittelpunkt standen der gewerkschaftspolitische Lagebericht, die Rechnungsprüfung für 2024 sowie der Bericht der DBB NRW Tarifkommission zu den abgeschlossenen Verhandlungen mit Bund und Kommunen und der Ausblick auf den TV-L.
Seit über drei Jahrzehnten ist die deutsche Teilung Geschichte. Dennoch begegnet man (und frau) immer noch vielen Klischees, die Frauen aus Ost- und Westdeutschland zugeschrieben werden. Die Westfrau wird oft entweder als „Heimchen am Herd“ oder als knallharte Karrierefrau beschrieben. Die Ostfrau hingegen steht im Kohlebergbau "ihren Mann". Sie…
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