Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Am 03. März 2026 lud der Landtagsabgeordnete Jochen Ott (SPD), Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW, den Kreisverband Neuss des Deutschen Beamtenbundes (DBB) zu einem Austausch ein. Auf der Agenda standen insbesondere Fragen zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber sowie aktuelle gesellschaftliche und politische…
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Modernisierung des Öffentlichen Dienstes mit einem umfassenden Maßnahmenpaket voran. In einem gemeinsamen Prozess mit den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden, darunter der DBB NRW, wurden zentrale Reformvorhaben erarbeitet, die die Bereiche Arbeitszeit, Altersgeld, Jobrad, New Work und das…
Die derzeit wiederholt aufgestellte Forderung, Beamte in die Rentenversicherung oder andere Sozialversicherungssysteme einzahlen zu lassen, ist aus Sicht des DBB NRW populistisch und letztlich wenig lösungsorientiert, da sie lediglich eine Neiddebatte zwischen den beiden Versorgungssystemen befeuert aber keinen Beitrag zur Reform der…
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