Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Am 9. Mai wird in ganz Europa der Europatag begangen. Dieser geht zurück auf die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950. Dieser Tag vor 75 Jahren gilt als Geburtsstunde der Europäischen Union.
Zum heutigen Gedenktag an das Ende des 2. Weltkrieges in Europa vor 80 Jahren wollen wir vor allem daran erinnern, dass Frieden und Freiheit auch im 21. Jahrhundert selbst auf unserem Kontinent noch keine Selbstverständlichkeit sind.
Zur gegenwärtigen Diskussion über die Mitgliedschaften von Lehrpersonal und Polizeibeamten in als verfassungsfeindlich eingestuften Parteien und Organisationen gibt der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, folgende Stellungnahme ab, die inzwischen auch von der Rheinischen Post übernommen wurde:
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