Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Gut ein Jahr, nachdem der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit dessen Einführung beschlossen hat, feiert die Bundesrepublik Deutschland am 15. Juni 2025 den 1. Nationalen Veteranentag. Veteranin oder Veteran sind alle Bürgerinnen und Bürger, die, ob auf Grund einer Pflicht oder freiwillig, Soldatin oder Soldat der Bundeswehr sind oder waren und…
An diesem Dienstag hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) seinen ersten Verfassungsschutzbericht vorgelegt: Für das Jahr 2024 registrierten die Behörden bundesweit einen deutlichen Anstieg der politisch motivierten Straftaten auf 84.172 Fälle (+24.144).
Als am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, befanden sich unter seinen 410 Abgeordneten lediglich 28 Frauen.
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