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Ausbildung
Im öffentlichen Dienst sind berufliche Ausbildungen im arbeitsrechtlichen Sinne und Ausbildungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im beamtenrechtlichen Sinne zu unterscheiden.
Wird eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis angestrebt, findet die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zu den jeweiligen Laufbahnen statt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. In der Zeit des Vorbereitungsdienstes ist man Beamter auf Widerruf. Alternativ können gegebenenfalls eine Berufsausbildung und/oder eine hauptberufliche Tätigkeit ausreichend sein.