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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Für bestimmte Sonderformen der Arbeit sehen Tarifverträge Zuschläge vor. Hierunter fallen insbesondere Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit, aber auch bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Wechselschicht- und Schichtarbeit. Diese sind in § 8 TVöD bzw. § 8 TV-L zusammengefasst. Nach § 19 TVöD bzw. § 19 TV-L werden Erschwerniszuschläge für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten.

Arbeitgebende und Gewerkschaften haben sich im TVöD und TV-L darauf verständigt, dass die Belastungen durch Sonderformen der Arbeit für jede/n Beschäftigte/n gleich zu bewerten sind. Darum ist es unerheblich, ob jemand neu im Betrieb ist oder schon in einer höheren Erfahrungsstufe. Berechnet werden die Zeitzuschläge daher auf Basis der Erfahrungsstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Ausnahme davon sind Überstundenzuschläge, die nach der individuellen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe berechnet werden, allerdings dann bei Erfahrungsstufe 4 gedeckelt sind.

Mehr zum Thema

Bereitschaftszeit

Erschwerniszulage

Feiertage

Rufbereitschaft

Schichtarbeit/Schichtdienst

TV-L

TVöD

Wechselschichtdienst

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