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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Erschwerniszulagen

Mit Erschwerniszulagen sollen die bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigten besondere Erschwernisse abgegolten werden. Diese Zulagen sind widerruflich und nicht ruhegehaltfähig.

Zu den Erschwerniszulagen zählt beispielsweise die Abgeltung von „Dienst zu ungünstigen Zeiten“, der in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes (u. a. Polizei, Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr) geleistet werden muss. So erhält z. B. jeder Beamte, der seinen Dienst am Samstag nach 13:00 Uhr oder nachts leistet, zusätzlich zu seinem Gehalt eine Zulage. Die Voraussetzungen für die Gewährung der verschiedenen Erschwerniszulagen und deren Höhe sind in den Erschwerniszulagenverordnungen des Bundes und der Länder geregelt.

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