Lexikon
Amtszulage
Beamten in herausgehobener Funktion kann eine sogenannte Amtszulage gewährt werden. Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig und gelten als Bestandteil des Grundgehalts.
Beamten in herausgehobener Funktion kann eine sogenannte Amtszulage gewährt werden. Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig und gelten als Bestandteil des Grundgehalts.
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