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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Amtszulage

Beamten in herausgehobener Funktion kann eine sogenannte Amtszulage gewährt werden. Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig und gelten als Bestandteil des Grundgehalts.

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