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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Anwärterbezüge

Anwärter im öffentlichen Dienst sind Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die je nach Laufbahn den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst absolvieren. Ihre Bezüge richten sich nach dem Eingangsamt, in das sie unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingestuft werden. Die Anwärterbezüge setzen sich aus dem Anwärtergrundbetrag sowie Anwärtersonderzuschlägen, Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen zusammen.

Zur aktuellen Höhe der Anwärtergrundbeträge in Bund und in den Ländern wird auf die jeweiligen Besoldungstabellen verwiesen.

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