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Branchentarifvertrag
Der Branchentarifvertrag als häufigste Form des Tarifvertrages ist ein Ausfluss des fachlichen Geltungsbereichs. Es gibt unter anderem Tarifverträge für die Eisen- und Stahlindustrie, das Baugewerbe, die Verlage und das Bäckerhandwerk. Jedes Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs ist, wenn es dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband angehört, dem entsprechenden Tarifvertrag unterworfen. Die Verbreitung der Branchentarifverträge liegt darin begründet, dass die meisten Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften nach Gewerbegruppen organisiert sind.