KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Branchentarifvertrag

Der Branchentarifvertrag als häufigste Form des Tarifvertrages ist ein Ausfluss des fachlichen Geltungsbereichs. Es gibt unter anderem Tarifverträge für die Eisen- und Stahlindustrie, das Baugewerbe, die Verlage und das Bäckerhandwerk. Jedes Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs ist, wenn es dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband angehört, dem entsprechenden Tarifvertrag unterworfen. Die Verbreitung der Branchentarifverträge liegt darin begründet, dass die meisten Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften nach Gewerbegruppen organisiert sind.

Mehr zum Thema

Tarifvertrag

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar.

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie