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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Dienstkleidung

Dienstkleidung kennzeichnet den Träger nach außen als Angehörigen einer bestimmten Verwaltung oder als Träger bestimmter hoheitlicher Befugnisse; so zum Beispiel Polizei-, Strafvollzugs- oder Feuerwehrdienst. Auf Bundesebene ist in § 74 Bundesbeamtengesetz (BBG) normiert, dass der Bundespräsident oder die von ihm bestimmte Stelle Bestimmungen über Dienstkleidung erlassen kann, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.

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Amt

Arbeitskleidung

Beamtenstatus und Dienstrecht

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  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 17. Juni 2025
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    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

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