Lexikon
Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.
Minijob
Als Minijob wird umgangssprachlich eine geringfügig entlohnte oder unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende, kurzfristige Beschäftigung bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen 450 Euro nicht übersteigt. Kennzeichnend ist, dass die Arbeitnehmer bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit sind. Mittels opt-out kann man sich zudem von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das Minijob-Arbeitsverhältnis ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten, die auch im Normalarbeitsverhältnis gegeben sind, so insbesondere der Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie die Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall.