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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Ortszuschlag

Angestellte, die unter den Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) fielen, erhielten als Bestandteil ihres Einkommens neben der Grundvergütung und der allgemeinen Zulage einen Ortszuschlag. Er war in drei Klassen unterteilt, die sich nach der Vergütungsgruppe, in die der Angestellte eingruppiert ist, bestimmen. Eine weitere Differenzierung erfolgt durch die Einbeziehung familienstandsbezogener Merkmale. Der Wohn- oder Dienstort war für den Ortszuschlag nicht entscheidend.

Der Ortszuschlag ist mit dem Inkrafttreten des TVöD/TV-L in das Vergleichsentgelt mit eingeflossen. Auf der Grundlage dieses Vergleichsentgelts wurden die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVöD/TV-L bereits vorhandenen Beschäftigten in diese neuen Tarifverträge durch den TVÜ/TVÜ-L betragsmäßig übergeleitet. Dadurch sollte zum Stichtag des Inkrafttretens des TVöD/TV-L gewährleistet werden, dass kein Beschäftigter Einbußen beim Entgelt erleidet.

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