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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Regelbeurteilung

Regelbeurteilungen werden in bestimmten periodischen Abschnitten erstellt. Nach § 48 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine Bundesbeamtin bzw. ein Bundesbeamter alle drei Jahre zu beurteilen und zwar unabhängig davon, ob eine Personalmaßnahme ansteht oder sich dienstliche Verhältnisse ändern.

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Beurteilung

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Rundum informiert

Termine

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  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 17. Juni 2025
    Anna Kaminsky ist "akten_kundig"
  • 08. Oktober 2025
    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie