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Aufstieg
Der Begriff "Aufstieg" kennzeichnet den Wechsel von einer Laufbahngruppe in die nächst höhere auch ohne Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der höheren Laufbahn wie z. B. Vorbildung, Vorbereitungsdienst. Die Beamtinnen und Beamten müssen in diesen Fällen ihre Befähigung für die höhere Laufbahn in einem Aufstiegsverfahren mit Prüfung nachweisen. Für Bundesbeamte sind Regelungen zum Ausbildungsaufstieg in §§ 35 ff. BLV enthalten.
In den Ländern sind die diesbezüglichen Regelungen sehr unterschiedlich.