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Laufbahnverordnung
Regelungen im Hinblick auf Laufbahnen, Laufbahngruppen, Einstellung von Bewerbern, berufliche Entwicklung wie Probezeit, Beförderung oder Aufstieg, Personalentwicklung, Qualifizierung, Beurteilung etc. sind in den Laufbahnverordnungen bzw. Laufbahngesetzen in Bund und Ländern geregelt. Für Bundesbeamte gilt die Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV).