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Beförderung
Mit der Beförderung wird einer Beamtin bzw. einem Beamten ein höheres Amt oder eine verantwortungsvollere Dienststellung übertragen. Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG dem Leistungsgrundsatz unterliegen (Eignung, Leistung und Befähigung). Jegliche Beförderung bei Beamten ist jedoch abhängig von einer freien und besetzbaren Planstelle.