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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Beförderung

Mit der Beförderung wird einer Beamtin bzw. einem Beamten ein höheres Amt oder eine verantwortungsvollere Dienststellung übertragen. Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG dem Leistungsgrundsatz unterliegen (Eignung, Leistung und Befähigung). Jegliche Beförderung bei Beamten ist jedoch abhängig von einer freien und besetzbaren Planstelle.

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