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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Niederschriftserklärung

Hierbei handelt es sich um übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die entweder im Tarifvertragswerk selbst oder in einem selbstständigen Schriftstück abgegeben werden. Sie sollen zur Auslegung des Tarifvertrags herangezogen werden, so der Regelfall. Aus einer Niederschriftserklärung sollen eigentlich keine Ansprüche hergeleitet werden. Bei Zweifeln, was die Tarifvertragsparteien gewollt haben, ist stets auf den objektiven Willen der vertragsschließenden Parteien abzustellen. Um Unklarheiten auszuräumen sollten Protokollnotizen und Niederschriftserklärungen in den Tarifverträgen stets genau bezeichnet werden und so genau formuliert werden, dass keine offenen Fragen bei der Auslegung entstehen.

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