„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.
Mit einer kämpferischen Rede empfing Roland Staude am 25. November vor dem NRW Finanzministerium die zahlreich angereisten Landesbeschäftigten zum Auftakt der Großdemonstration in Düsseldorf.
Ralf Eisenhöfer war von 2001 bis 2009 Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion und wurde im Anschluss zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Auch diese Position füllte er zuverlässig, kompetent und stets menschlich aus, was ihn zu einem wichtigen Ansprechpartner innerhalb des DBB NRW sowie auch gegenüber der Landesregierung machte.
Die Einkommensrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder hat auch in der zweiten Verhandlungsrunde keine Fortschritte gebracht. Die Arbeitgeber mauern weiter! Erst klatschen und jetzt Klatsche?! Zur dritten Verhandlungsrunde am 27./28. November 2021 erhöhen wir den Druck!
Das DBB NRW Magazin hat die Leiterin der Hochschule für Finanzen Claudia Potthoff-Kowol interviewt und sie u. a. nach der künftigen Einbindung von digitalen Unterrichtsmetoden in den Hochschulbetrieb gefragt.
Auf der Tagung des Hauptvorstandes des DBB NRW am 15.11.2021 hat der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper MdL sich u. a. zur laufenden Tarifrunde der Länder geäußert.
Zu der Tagung des Hauptvorstandes des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes hat heute (15.11.) der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper MdL zu den rd. 75 Mitgliedern des Hauptvorstandes gesprochen.
Erneut kein Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der zweiten Verhandlungsrunde in Potsdam am 02.11.2021. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zeigte sich enttäuscht, da keine Kompromissbereitschaft und keinerlei Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten von Seiten der TdL erkennbar gewesen sei.
Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW den Beamtinnen und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in NRW, auch diese im Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen.
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